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Infrarotheizung oder Gasheizung? Kosten und Einsatz im Vergleich

Heller gemütlicher Wohnraum mit Naturstein-Infrarotheizung neben einem tristen unrenovierten Gasthermenraum

Eine vorhandene Gasheizung und ein Infrarotpaneel lösen nicht dieselbe Aufgabe auf dieselbe Art. Gas erwärmt zentral Heizungswasser und meist auch Trinkwarmwasser. Infrarot heizt dezentral dort, wo ein Paneel montiert und geregelt wird. Es braucht weder Kessel noch Gasanschluss oder wasserführendes Rohrnetz – dafür kostet jede bezogene Kilowattstunde Strom deutlich mehr als eine Kilowattstunde Gas.

Die ehrliche Kurzfassung:

  • Eine funktionierende Gasheizung vorschnell komplett durch Infrarot zu ersetzen, ist bei hohem Wärmebedarf meist keine gute Betriebskostenentscheidung.
  • Beim einzelnen Raum, einer kleinen Wohnung mit sehr geringem Bedarf oder einer zeitlich begrenzten Ergänzung kann Infrarot den technischen Aufwand stark reduzieren.
  • Beim Neueinbau einer Gasheizung zählen nicht nur der heutige Gaspreis, sondern auch Brennstoffquoten ab 2029, CO₂-Kosten, Netzentgelte und die Nutzungsdauer der Investition.
  • Wer ein ganzes Haus neu aufstellt, sollte neben Gas und Infrarot immer auch Wärmepumpe und Wärmenetz prüfen.

Den technischen Gesamtüberblick finden Sie im Infrarotheizung Ratgeber. Die elektrische Alternative für ein Gesamtsystem ordnet der Vergleich Infrarotheizung oder Wärmepumpe ein.

Infrarotheizung und Gasheizung auf einen Blick

Kriterium Infrarotheizung Gasheizung
Prinzip Strom wird direkt am Paneel in Wärme umgewandelt; hoher Strahlungsanteil Gasverbrennung erwärmt zentral Wasser für Heizflächen und meist Warmwasser
Infrastruktur kein Gasanschluss, Schornstein oder Heizwassernetz für das Paneel Gasanschluss oder Tank, Abgasweg, Kessel, Rohrnetz und Heizflächen
Investition je Raum planbar; niedrig bis mittel Kesselwechsel vergleichsweise kompakt, neuer Anschluss oder Systemaufbau teurer
Energiekosten bei gleichem Wärmebedarf wegen des höheren Strompreises meist höher Arbeitspreis je kWh niedriger, aber Kessel- und Verteilverluste
Wartung keine Verbrennung und kein wasserführender Kreislauf am Paneel Wartung, Schornsteinfeger und Messung gehören zum Betrieb
Warmwasser separate Lösung erforderlich meist im zentralen System enthalten
Regelung jeder Raum einzeln und schnell planbar Einzelraumregelung über Thermostatventile; Kessel und Heizkurve zentral
Emissionen am Gebäude keine Verbrennung vor Ort CO₂ und Abgase durch Verbrennung
Preisrisiko Stromtarif und Netzentgelte Gaspreis, CO₂-Preis, Netzentgelte und künftig vorgeschriebene Brennstoffmischung
Typischer guter Einsatz Bad, Homeoffice, Anbau, selten genutzter Raum, sehr geringer Gesamtbedarf bestehendes wasserführendes Gesamtsystem mit dauerhaft hohem Wärmebedarf

Wirkungsgrad: Warum 100 Prozent nicht automatisch günstig heißt

Eine elektrische Direktheizung wandelt den am Gerät ankommenden Strom nahezu vollständig in Raumwärme um. Das klingt überlegen, beschreibt aber nur die letzte Umwandlungsstufe. Es sagt nichts über den Preis der Kilowattstunde oder die vorgelagerte Stromerzeugung aus.

Ein Gas-Brennwertgerät kann den Energieinhalt des Gases nicht vervielfachen. In einer vereinfachten Jahresrechnung kommen bei 90 Prozent Nutzungsgrad aus 1 kWh bezogenem Gas 0,9 kWh nutzbare Wärme. Reale Verluste entstehen im Kessel, bei der Verteilung, durch Bereitschaft und bei der Warmwasserbereitung. Ein moderner Kessel in einem gut abgeglichenen System kann besser abschneiden; eine alte, überdimensionierte Anlage schlechter.

Für die Kosten zählt daher nicht „100 gegen 90 Prozent“, sondern:

  • Wie hoch ist der jährliche Nutzwärmebedarf?
  • Welche Räume werden tatsächlich beheizt?
  • Was kostet die bezogene Kilowattstunde einschließlich Grundpreis?
  • Welche Wartungs-, Mess- und Infrastrukturkosten fallen an?

Betriebskosten 2026: Rechenbeispiel mit offenem Rechenweg

Wir vergleichen 10.000 kWh benötigte Raumwärme pro Jahr. Warmwasser, Grundpreise, Wartung und Investition sind zunächst nicht enthalten.

Als neutrale Preisbasis dienen die modellierten Neukundenpreise der Bundesnetzagentur für Januar 2026: 34,9 Cent/kWh Strom und 9,6 Cent/kWh Gas. Der Gaspreis enthält die zu diesem Zeitpunkt eingepreisten Bestandteile; ein zusätzlicher CO₂-Aufschlag wird deshalb nicht noch einmal addiert.

Rechnung Energiebezug pro Jahr Energiekosten pro Jahr
Infrarot: 10.000 kWh Wärme ÷ 1,0 10.000 kWh Strom 3.490 €
Gas: 10.000 kWh Wärme ÷ 0,90 11.111 kWh Gas 1.067 €
Gas: 10.000 kWh Wärme ÷ 0,95 10.526 kWh Gas 1.011 €

Bei gleicher Wärmemenge liegt Gas in dieser reinen Energiekostenrechnung deutlich vorn. Genau deshalb ist die Aussage „Infrarot spart gegenüber Gas immer Kosten“ nicht haltbar.

Das Bild kann sich ändern, wenn der Vergleich nicht dasselbe Gebäude meint. Muss für einen einzelnen Anbau erst eine Gasleitung erweitert, ein Heizkörper gesetzt und die Hydraulik angepasst werden, kann ein passend dimensioniertes Infrarotpaneel trotz höherer Verbrauchskosten über Jahre die niedrigeren Gesamtkosten haben. Gleiches gilt bei sehr kurzer Nutzung: Nur den Arbeitsplatz zu wärmen ist etwas anderes, als das ganze Haus auf höhere Temperatur zu bringen.

Mit eigenen Werten rechnen:

  • Infrarot: Nutzwärmebedarf × Strompreis
  • Gas: Nutzwärmebedarf ÷ Jahresnutzungsgrad × Gaspreis

Ergänzen Sie auf der Gasseite Grundpreis, Wartung, Schornsteinfeger, Messung und Reparaturen. Auf der Infrarotseite gehören Thermostate, mögliche Elektroarbeiten und eine separate Warmwasserlösung in die Rechnung.

Anschaffung und Einbau

Infrarotheizung

Infrarot wird raumweise ausgelegt. Neben dem Paneel brauchen Sie eine passende Regelung und einen Montageort mit freier Abstrahlfläche. Eine Schuko-Version kann nach fachgerechter Wandmontage ohne Eingriff in ein Heizungsrohrnetz betrieben werden. Bei mehreren leistungsstarken Geräten oder Festanschluss muss eine Elektrofachkraft Stromkreise, Absicherung und Anschluss prüfen.

Die niedrige Einstiegshürde darf nicht zu einer falschen Dimensionierung verleiten. Zu wenig Leistung erreicht an kalten Tagen die Solltemperatur nicht; unnötig hohe Solltemperaturen und lange Laufzeiten treiben den Verbrauch. Ausgangspunkt ist eine raumweise Heizlast.

Gasheizung

Ist Gasanschluss, Abgasweg, Heizkörpernetz und Speicher bereits vorhanden, kann ein reiner Kesseltausch zunächst günstiger wirken als ein kompletter Systemwechsel. Neu hinzukommende Kosten können unter anderem hydraulischer Abgleich, Pumpen, Speicher, Abgasanpassung und Arbeiten am Gasanschluss sein.

Bei einem neuen Gasanschluss investieren Sie zusätzlich in Infrastruktur, deren künftige Netzkosten schwer vorherzusagen sind. Mit sinkender Zahl angeschlossener Haushalte können sich Fixkosten auf weniger Abnehmer verteilen. Eine konkrete Entwicklung lässt sich nicht seriös als fester Prozentsatz vorhersagen – sie gehört als Risikoszenario in die Rechnung.

Bestehende Gasheizung behalten, ergänzen oder ersetzen?

Behalten und optimieren

Eine funktionierende Anlage darf nicht allein wegen des neuen Gesetzes ausgebaut werden. Häufig sind Heizkurve, Vorlauftemperatur, hydraulischer Abgleich und eine moderne Pumpe die ersten Stellschrauben. Gleichzeitig können Sie testen, wie weit sich die Vorlauftemperatur senken lässt. Das bereitet einen späteren Umstieg auf eine Wärmepumpe vor.

Mit Infrarot ergänzen

Eine Ergänzung kann passen, wenn ein Raum nur kurz genutzt wird oder die zentrale Anlage ihn schlecht erreicht. Beispiele sind Bad, Werk- oder Arbeitszimmer und ein nachträglich ausgebauter Raum. Ziel sollte nicht sein, dauerhaft teuren Direktstrom gegen eine schlecht eingestellte Gasheizung arbeiten zu lassen. Ziel ist eine klar abgegrenzte Zone mit eigener Zeit- und Temperaturregelung.

Vollständig ersetzen

Vor dem Ausbau des wasserführenden Netzes sollten Sie drei Alternativen rechnen: Wärmepumpe am vorhandenen Heizkreis, Wärmenetz und dezentrale Systeme. Wer sämtliche Heizkörper und Leitungen entfernt, verliert eine Infrastruktur, die später für eine Wärmepumpe nützlich sein kann.

Ein vollständiger Wechsel zu Infrarot kommt am ehesten bei sehr niedrigem Heizbedarf, wenigen kleinen Nutzungseinheiten oder einer Sanierung ohne sinnvollen Platz für zentrale Technik infrage. Warmwasser und elektrische Anschlussleistung müssen dabei separat geplant werden.

Altbau: Hier entscheidet die Heizlast

Ein unsanierter Altbau verliert viel Wärme über Dach, Fassade, Fenster und Undichtigkeiten. Dieser Verlust bleibt derselbe, egal ob Gas oder Infrarot ihn ersetzt. Mit Infrarot wird er lediglich zu einem höheren Preis pro bezogener Kilowattstunde gedeckt.

Das spricht nicht gegen jedes Paneel im Altbau. Es spricht gegen eine pauschale Vollumrüstung ohne Heizlast und Verbrauchsrechnung. Ein einzelnes Bad oder Homeoffice kann sinnvoll sein; ein ganzes unsaniertes Mehrfamilienhaus ist eine andere Größenordnung. Die ausführliche Raumprüfung steht unter Infrarotheizung im Altbau.

CO₂, Strommix und eigener PV-Strom

Eine Gasheizung verbrennt fossiles Gas am Gebäude. Nach der vom Umweltbundesamt verwendeten Vergleichsgröße verursacht Erdgas rund 200 Gramm CO₂ je bezogener Kilowattstunde; der tatsächliche Wert einer Wärme-kWh hängt zusätzlich vom Anlagenwirkungsgrad ab.

Infrarot verursacht vor Ort keine Verbrennung. Die Klimabilanz des Netzstroms hängt vom Erzeugungsmix ab. Eigener PV-Strom kann sie verbessern, doch der meiste Heizbedarf entsteht im Winter, wenn die PV-Anlage wenig liefert. Eine Jahresbilanz ersetzt daher kein zeitlich aufgelöstes Lastprofil.

Für dieselbe elektrische Kilowattstunde erzielt eine Wärmepumpe in der Regel mehr Wärme als eine Direktheizung. Wenn Klimawirkung und niedriger Strombezug das Hauptziel sind, gehört sie in jeden Systemvergleich.

Was bedeutet das GModG seit 29. Juli 2026?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die alte Heizungstausch-Systematik des GEG im Sommer 2026 ersetzt. Für den Vergleich sind zwei Regeln zentral.

Neue Gasheizung: Wird eine mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betriebene Heizung nach dem 29. Juli 2026 in ein Bestandsgebäude eingebaut, verlangt § 43 GModG ab 2029 steigende Anteile bestimmter erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe an der bereitgestellten Wärme: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Das Gesetz nennt alternative Erfüllungswege, etwa bestimmte Solarthermie-, Wärmerückgewinnungs- oder Hybridlösungen. Für 2045 sieht § 42a eine vollständige Umstellung der in Verkehr gebrachten Brennstoffe vor; die Bundesregierung soll die konkrete Grüngas-/Grünheizölquote in einem weiteren Gesetz regeln.

Neue Stromdirektheizung: § 46 GModG bindet den Neueinbau in bestehenden Wohngebäuden grundsätzlich an einen sehr guten baulichen Wärmeschutz. Ausnahmen gelten unter anderem für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, wenn der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, und für den Austausch bestehender Einzelraum-Stromdirektheizungen. Neubauten unterliegen § 10.

Bestehende Anlagen und individuelle Vorhaben können anders behandelt werden. Holen Sie vor Auftrag eine fachkundige und gegebenenfalls rechtliche Einzelfallprüfung ein.

Der CO₂-Preis ist bereits Teil des Gaspreises – bleibt aber ein Risiko

2026 liegt der nationale CO₂-Preis für fossile Brennstoffe laut Verbraucherzentrale in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Lieferanten geben diese Kosten über den Gaspreis weiter. Ab 2028 soll sich der Preis im europäischen Emissionshandel durch Angebot und Nachfrage bilden.

Für eine seriöse Langfristrechnung sollten Sie den CO₂-Preis nicht doppelt zählen. Starten Sie mit Ihrem vollständigen Gas-Arbeitspreis und rechnen Sie zusätzlich ein Szenario für steigende Brennstoff-, CO₂- und Netzkosten. Bei einer neu eingebauten Gasheizung kommen mögliche Mehrkosten der vorgeschriebenen Brennstoffanteile hinzu; ihre genaue Preisentwicklung ist heute nicht bekannt.

Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Infrarot spricht eher für sich, wenn …

  • nur ein Raum oder eine kleine Zone Wärme braucht,
  • die Nutzung kurz, wechselnd oder selten ist,
  • kein wasserführendes Netz und kein Gasanschluss vorhanden sind,
  • geringe Bauzeit wichtiger ist als niedrigster Verbrauch,
  • der Gesamtwärmebedarf nachweislich sehr niedrig ist.

Die vorhandene Gasheizung spricht vorläufig eher für sich, wenn …

  • sie technisch sicher und funktionstüchtig ist,
  • ein ganzes Gebäude mit hohem Wärmebedarf dauerhaft beheizt wird,
  • Heizkörpernetz und Warmwasserbereitung gut funktionieren,
  • eine sofortige Komplettumstellung wirtschaftlich nicht tragfähig ist.

Eine dritte Lösung sollte zuerst geprüft werden, wenn …

  • der Kessel ohnehin ersetzt werden muss,
  • Sie 15 bis 20 Jahre Investitionssicherheit suchen,
  • eine Wärmepumpe mit dem vorhandenen Heizsystem arbeiten kann,
  • ein Wärmenetz konkret verfügbar oder geplant ist.

Heizlast und Stromkosten für Ihren Raum berechnen

Häufige Fragen

Ist eine Infrarotheizung günstiger als Gas?

In der Anschaffung für einen einzelnen Raum häufig. Bei gleicher, dauerhaft benötigter Wärmemenge sind die reinen Energiekosten mit Haushaltsstrom derzeit meist höher als mit Gas. Entscheidend sind die Vollkosten für den konkreten Anwendungsfall.

Darf ich meine Gasheizung weiter betreiben?

Eine bestehende, funktionierende Anlage muss nicht allein wegen des GModG ausgebaut werden. Für neu nach dem 29. Juli 2026 eingebaute Gasheizungen gelten ab 2029 die Quoten nach § 43 GModG.

Kann ich eine Gasheizung Raum für Raum durch Infrarot ersetzen?

Technisch ja, sofern Leistung, Stromkreise und Montage passen. Wirtschaftlich sollte jeder Raum separat gerechnet werden. Prüfen Sie außerdem § 46 GModG und überlegen Sie, ob das vorhandene Heizwassernetz später noch gebraucht wird.

Deckt Infrarot auch Warmwasser ab?

Nein. Dafür brauchen Sie etwa einen elektrischen Durchlauferhitzer, Speicher, eine Brauchwasser-Wärmepumpe oder ein anderes zentrales System. Dessen Investition und Verbrauch gehören in den Vergleich.

Lohnt sich Infrarot mit Photovoltaik statt Gas?

Eigenverbrauchter PV-Strom kann die Bezugskosten senken. Wie viel davon tatsächlich zum Heizen verfügbar ist, hängt von Winterertrag und zeitgleichem Verbrauch ab. Vergleichen Sie Infrarot dabei auch mit einer Wärmepumpe, weil diese aus derselben Strommenge mehr Wärme bereitstellt.

Marwona im Überblick

  • 5 Jahre Herstellergarantie auf jedes Panel – Standard, ohne Aufpreis.
  • Handgefertigt in Bayern – Endmontage am Standort Straubing, kurze Transportwege.
  • 60-Tage-Versprechen – zu Hause testen, bei Nichtgefallen Geld zurück.
  • Wartungsfrei – kein Schornsteinfeger, keine jährliche Wartung, keine beweglichen Teile.

Wie viel Heizleistung Ihr Raum tatsächlich braucht, ermittelt der Bedarfsrechner. Alle Modelle finden Sie in der Naturstein-Kollektion.

Quellen und Rechenstand

Rechen- und Rechtsstand: 19. August 2026. Energiepreise und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Die Beispiele sind Orientierung, keine Energie- oder Rechtsberatung.